Auswirkungen des Verbots von Zwangsarbeitsprodukten auf Lieferketten
Das EU-Parlament hat am 23.4.2024 die Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt (EU-Zwangsarbeitsprodukteverordnung) beschlossen. Der Text muss nun noch vom EU-Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Länder müssen sodann innerhalb von drei Jahren mit der Anwendung der Verordnung beginnen.