Wirksame Anmeldung einer Umwandlung auch mit nachgereichter Schlussbilanz
Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss v. 18.3.2025 - II ZB 1/24, HAAAJ-91497) und das KG Berlin (Beschluss v. 20.2.2025 - 22 W 64/24, JAAAJ-91213) haben sich kürzlich mit der Frage befasst, zu welchem Zeitpunkt eine Schlussbilanz für eine wirksame Anmeldung einer Umwandlung eingereicht sein muss (vgl. § 17 Abs. 2 UmwG). Die Gerichte vertreten hierzu unterschiedliche Auffassungen.