Suchen Barrierefrei
Wir haben gute Antworten
Livefeed Zeit­schriften Arbeits­hilfen Bücher Kommentare Audio Steuerfach­Scout Seminare und E-Trainings Gesetze Verwaltungs-
anweisungen
Recht­sprechung InfoCenter Alle Inhalte

Aus dem NWB Livefeed


Neues unserer Fachautoren

Nachrichten


...
Einkommensteuer //

Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus der Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze sowie die Beurteilung von Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit Veräußerungen im Sinne des § 17 EStG (FG)

Das FG hat entschieden, dass wenn ein Steuerpflichtiger nach dem 31.12.2001 Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert und er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens zu 1% aber nicht mindestens zu 10% beteiligt war, bleiben bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns allenfalls die Wertzuwächse bis zum 26.10.2000, nicht jedoch die Wertzuwächse bis zum 31.12.2001 aus verfassungsrechtlichen Gründen unberücksichtigt. Die Steuerberatungskosten für ein Rechtsbehelfsverfahren, in dem über die Höhe der Besteuerung des Veräußerungsgewinns gemäß § 17 EStG gestritten wird, stellen keine Veräußerungskosten gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG in Bezug auf den Verkauf der Anteile an der Kapitalgesellschaft dar (Anschluss an Niedersächsisches FG, Urteil v. 12.11.2024 - 13 K 196/12: Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.8.2025 - 12 K 250/11; Revision zugelassen).