Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG bei nicht beteiligungsidentischen Personengesellschaften
§ 6b EStG ermöglicht es, bei Veräußerungsvorgängen bestimmter Wirtschaftsgüter die bei der Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven auf begünstigte Wirtschaftsgüter zu übertragen. Diese Übertragung ist auch auf andere Betriebe möglich. Der nachfolgende Beitrag stellt vor, wie die Übertragung buchhalterisch abgebildet werden kann, wenn sie im Wirtschaftsjahr der Veräußerung und zwischen nicht beteiligungsidentischen Personengesellschaften erfolgen soll.