Gewerbesteuerliche Behandlung der Veräußerung der Anteile an einer Oberpersonengesellschaft
In seinen beiden Urteilen vom 8.5.2025 hat der IV. Senat des BFH erstmals zu der Frage Stellung genommen, wie der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Oberpersonengesellschaft im Fall doppelstöckiger Personengesellschaften nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG zu behandeln ist.