Anhangangabe zum Honorar des Abschlussprüfers
§ 285 Nr. 17 HGB stellt die gesetzliche Regelung für die Pflicht zur Angabe des Prüferhonorars im Anhang zum Jahresabschluss dar.
§ 285 Nr. 17 HGB stellt die gesetzliche Regelung für die Pflicht zur Angabe des Prüferhonorars im Anhang zum Jahresabschluss dar.
Ein Finanzamt muss über den Inhalt einer anonymen Anzeige und über den Namen des Anzeigeerstatters keine Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO erteilen, wenn das Geheimhaltungsinteresse der Behörde sowie der aus § 30 AO folgende Identitätsschutz des Anzeigeerstatters im Einzelfall höher wiegen als das Informationsinteresse des Steuerpflichtigen.
Der BFH hat mit Urteil vom 14.5.2025 - XI R 24/23 entschieden, dass der ärztliche Notfalldienst bspw. an Wochenenden auch dann unter die Anwendung dieser Umsatzsteuerfreiheit fällt, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt.
Die Bundesregierung will das derzeit geltende Rentenniveau von 48 % (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden. Diese und weitere Maßnahmen sind in dem von der Bundesregierung am 1.10.2025 veröffentlichten Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten enthalten (BT-Drucks. 21/1929).
Die Finanzminister von Bayern, Hessen und NRW fordern die Aussetzung der globalen Mindeststeuer, bis offene Fragen auf internationaler Ebene geklärt sind. Die Mindeststeuer macht nur dann Sinn, wenn eine Mehrheit der OECD-Mitgliedstaaten die Regelungen auch umsetzt. Die drei Länder bringen am 2.10.2025 einen gemeinsamen Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrates ein.
Aufgrund einer Anpassung im SEPA-Zahlungsverfahren ist es spätestens ab 9.10.2025 notwendig, bei allen SEPA-Überweisungen die exakte Bezeichnung des Kontoinhabers als Zahlungsempfänger anzugeben. Hierauf weist das Ministerium für Finanzen und Digitales Mecklenburg-Vorpommern hin.