Zur zweistufigen Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags
Hat ein Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden und befindet sich darunter auch eine mehrgemeindliche Betriebsstätte, ist eine zweistufige Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags vorzunehmen. Zunächst ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die einzelnen Betriebsstätten aufzuteilen, sodann ist der auf die mehrgemeindliche Betriebsstätte entfallende anteilige Gewerbesteuermessbetrag auf die an dieser beteiligten Gemeinden zu verteilen. Für diesen zweiten Zerlegungsschritt ist dabei nach § 30 GewStG der Zerlegungsanteil nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der durch das Vorhandensein der Betriebsstätte erwachsenden Gemeindelasten zu ermitteln.