Wertminderung von Verlustausgleichsforderungen aus EAV
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Wertminderung von Verlustausgleichsforderungen aus Ergebnisabführungsvertrag“.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Wertminderung von Verlustausgleichsforderungen aus Ergebnisabführungsvertrag“.
Der BFH hat im Hinblick auf den Verspätungszuschlag in der Fassung vor dem JStG 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) entschieden, dass die Verweisungsnorm des § 152 Abs. 6 Satz 1 AO bei einer nicht rechtzeitig abgegebenen Gewinnfeststellungserklärung nicht die Rückausnahme nach § 152 Abs. 3 Nr. 3 AO in Bezug nimmt. Dies hat zur Folge, dass die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nicht nach § 152 Abs. 1 AO im Ermessen der Finanzbehörde steht, sondern ein Verspätungszuschlag nach § 152 Abs. 2 AO obligatorisch festzusetzen ist. Diese Entscheidung ist Anlass, sich mit der Problematik Verspätungszuschlag insgesamt auseinanderzusetzen.
Im Laufe des Jahres 2025 wurden die AO und das EGAO durch mehrere Gesetze geändert.
Auf eine bis zum Erbfall vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie kann die Steuerbefreiungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG für ein Familienheim nicht analog angewandt werden (FG Düsseldorf, Urteil v. 23.6.2026 - 4 K 1808/25 Erb; Revision zugelassen).
Ein Wohnungseigentümer kann von der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich die Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen (BGH, Urteil v. 17.7.2026 - V ZR 162/25).
Die Europäische Kommission hat am 7.7.2026 einen Aktionsplan für Cybersicherheit und künstliche Intelligenz (KI) veröffentlicht, welcher sichere KI und ihre Verwendung fördern sowie die Cyberresilienz in der EU erhöhen soll. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.