Steuererklärungen 2025
Die Steuererklärungen für das Jahr 2025 stehen an. In der NWB-Schwerpunktausgabe 16/2026 erfahren Sie, was es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung Neues zu beachten gilt.
Die Steuererklärungen für das Jahr 2025 stehen an. In der NWB-Schwerpunktausgabe 16/2026 erfahren Sie, was es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung Neues zu beachten gilt.
Es kommt regelmäßig vor, dass Angestellte aufgrund der Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses umziehen. Gerade bei Beschäftigten, die heimatlich sehr verwurzelt sind oder die bereits eine Familie haben, ist eine Verlagerung des Lebensmittelpunkts jedoch meist schwer umsetzbar oder einfach nicht gewünscht. In solchen Fällen wird eine doppelte Haushaltsführung begründet, die sowohl steuerliche Möglichkeiten als auch Risiken mit sich bringt und ein Schwerpunkt jeder Lohnsteuer-Außenprüfung ist. Die wichtigsten Regelungen in diesem Bereich zeigt dieser Beitrag.
Mit Beschluss v. 4.3.2026 - VI B 44/25 (AdV) betonte der BFH zwar, dass er ernstliche Zweifel am Anwendungsbereich des § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG habe, versagte aber trotzdem die Aussetzung der Vollziehung, da vorliegend eine Saldierung zulasten des Steuerpflichtigen zu erfolgen hat. Somit war die Aussetzung der Vollziehung wegen des Verböserungsverbots zu versagen.
Das BMF hat zur Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen gem. § 4 Nummer 4b UStG Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 9.4.2026 - III C 3 - S 7157-a/00005/001/052).
Das BMF hat am 8.4.2026 den Referentenentwurf für eine Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung (Bearbeitungsstand 5.3.2026) veröffentlicht. Mit der Verordnung sollen die Staaten Runda, Senegal sowie Trinidad und Tobago in die CRS-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden, damit der automatische Finanzkonteninformationsaustausch ab dem nächsten Austauschzeitpunkt am 30.9.2025 auch mit diesen Ländern erfolgen kann.
Aus der „Amsel“ wird „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“. Unter diesem Namen geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern das Projekt an den Start, mit dem zunächst ausgewählte Steuerpflichtige von der Abgabe einer Steuererklärung entlastet werden. Es handelt sich um ein Serviceangebot zur vereinfachten Einkommensteuerveranlagung (Amtsveranlagung, kurz: Amsel). Hierüber informiert das Thüringer Finanzministerium (FinMin).