Entschärfung der Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer bei Signing/Closing-Fällen
Das „Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht“ sieht auch Änderungen im Grunderwerbsteuerrecht vor.
Die lohnsteuerliche Behandlung von Veranstaltungen des Arbeitgebers beschäftigt seit vielen Jahren Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Praxis gleichermaßen. Besonders konfliktträchtig sind dabei Feiern, Empfänge und Veranstaltungen, die anlässlich persönlicher Ereignisse eines Arbeitnehmers stattfinden. Gerade bei Verabschiedungen, Dienstjubiläen oder Funktionswechseln stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Arbeitgeber mit der Übernahme der Kosten steuerpflichtigen Arbeitslohn zuwendet oder ob die Veranstaltung überwiegend eigenbetrieblichen Charakter besitzt. Mit Urteil vom 19.11.2025 (VI R 18/24) hat der BFH zu dieser Fragestellung eine für die Praxis äußerst bedeutsame Entscheidung getroffen und der bisherigen Verwaltungsauffassung ausdrücklich widersprochen.
Damit Angehörige beitragsfrei familienversichert werden können, müssen neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen weitere Kriterien erfüllt sein. Teil 1 der Beitragsreihe hat den versicherbaren Personenkreis vorgestellt, Teil 2 die grundlegenden Voraussetzungen wie Wohnsitz und fehlende eigene Versicherung beleuchtet und Teil 3 zentrale gemeinsame Anspruchsvoraussetzungen wie die nicht hauptberufliche selbständige Tätigkeit sowie die Prüfung des Gesamteinkommens behandelt. Im vierten und letzten Teil stehen nun ausgewählte Aspekte zu einzelnen Einkunftsarten im Fokus. Dabei werden insbesondere solche Einnahmen näher betrachtet, die im Rahmen der Prüfung des Gesamteinkommens regelmäßig zu Abgrenzungsfragen führen und somit für die Beurteilung der beitragsfreien Familienversicherung von Bedeutung sind.
Um es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern zu erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird eine Halterhaftung eingeführt. Der Bundestag hat am 9.7.2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr“ (BT-Drucks. 21/5871) in 2./3. Lesung angenommen.
Die Bundesregierung hat am 8.7.2026 die Eckpunkte einer Neufassung der Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In der Folge passt die KfW die Förderung in ihren Produkten für die Heizungsförderung sowie für die systemische energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an. Die neuen Förderbedingungen gelten ab Dienstag, 21.7.2026.
Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung i.S. des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere der Entfernung zwischen Wohn- und Tätigkeitsort, entschieden werden (BFH, Urteil v. 9.4.2026 - VI R 31/24; veröffentlicht am 9.7.2026).