Fokus //
Fokus: Vertragsschluss per Messenger-Dienst
Prof. Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)
Das OLG Frankfurt hatte darüber zu entscheiden, ob per Messenger-Dienst übermittelte Erklärungen wirksame Anträge unter Abwesenden darstellen. In diesem Zusammenhang war zu klären, ob ein unter Abwesenden gemachter Antrag und eine spätere Annahme des Antrags zu einem wirksamen Vertrag geführt haben. Lesen Sie im Folgenden, worauf es bei entsprechenden Verträgen ankommt und wie lange eine Annahme eines Antrages per Messenger-Dienst möglich ist (OLG Frankfurt, Urteil v. 5.5.2026 - 9 U 27/25).