Beitragspflicht kommunaler Mandatsentschädigungen in der freiwilligen GKV
Die Beitragsbemessung freiwillig gesetzlich Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) knüpft an die „gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ an (vgl. § 240 SGB V). In Streitfällen geht es daher oft um den Umfang der beitragspflichtigen Einnahmen. Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil v. 10.12.2025 - B 6a/12 KR 12/24 R, NWB RAAAK-13637) hatte Ende des vergangenen Jahrs zu klären, ob Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder aus einem ehrenamtlichen kommunalen Mandat bei freiwillig in der GKV Versicherten als beitragspflichtige Einnahmen zu berücksichtigen sind.