Update zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
Der BFH hat seine Rechtsprechungsgrundsätze zur Unschädlichkeit der Mitüberlassung von Betriebsvorrichtungen für Zwecke der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG mit zwei Entscheidungen v. 25.9.2025 (IV R 31/23, BStBl 2026 II S. 68, und IV R 9/24, TAAAK-05853) weiter ausgeschärft.