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Wechselseitige Ansprüche der Eltern bei Kinderbetreuung im Wechselmodell
Die Betreuung der gemeinsamen Kinder nach Auflösung der Lebensgemeinschaft der Eltern im paritätischen Wechselmodell wird immer häufiger gewählt, wobei nicht alle damit verbundenen rechtlichen Fragen abschließend geklärt sind, wie eine aktuelle Entscheidung des BGH (Beschluss v. 18.3.2026 - XII ZB 227/25, AAAAK-15763) zeigt. Die vom BGH im konkreten Fall zum Unterhaltsanspruch eines unverheirateten Elternteils aus § 1615l BGB entwickelten Grundsätze gelten auch für einen kinderbetreuenden verheirateten Elternteil, der seinen Anspruch auf § 1570 BGB stützt.