GwG-Compliance: Regelung elektronischer Meldungen zur FIU durch die neue GwG-Meldeverordnung
Am 1.3.2026 tritt die Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Absatz 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV) in Kraft. Sie regelt die Form und den Inhalt der Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU). Mit dieser Standardisierung sollen insbesondere die Angaben bei den Meldungen vereinheitlicht und damit insgesamt deren Qualität verbessert werden.