Erwerb von Rentenansprüchen durch Pflegepersonen
Rund 80 % aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause und überwiegend durch Angehörige versorgt. Viele Pflegepersonen reduzieren hierfür ihre Arbeitszeit in einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder geben ihre Erwerbstätigkeit ganz auf. Um daraus entstehende Nachteile in der Altersvorsorge zu vermeiden, sieht die soziale Pflegeversicherung einen besonderen Schutz vor: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen Rentenversicherungsbeiträge direkt an die Deutsche Rentenversicherung.