Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelungen von 5,5 % im BewG
Der in § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG vorgesehene Zinssatz von 5,5 %, der für die Bewertung einer auf die Lebensdauer des Berechtigten zu entrichtenden monatlichen Geldrente für Zwecke der Schenkungsteuer gilt, ist verfassungsgemäß und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.