Außenprüfung //
Vollschätzung oder doch nur Teilschätzung – Neues zur Schätzung dem Grunde nach
Hon.-Prof. Dr. Gregor Nöcker
Am 18.6.2025 hat der X. Senat des BFH im Revisionsverfahren X R 19/21 (WAAAK-00473) zur Zulässigkeit einer Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung umfangreich, wenn auch nicht tragend, Stellung genommen. Dem folgte das Urteil v. 29.7.2025 - X R 23-24/21 (EAAAK-03888), in dem er außerdem zur Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden Stellung nahm. Geprägt sind beide Urteile auch davon, dass der BFH sowohl dem Finanzamt wie auch dem Finanzgericht die Wahl der Schätzungsmethode grundsätzlich zubilligt, jedoch bei mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden diese Freiheit ausgehend vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einschränkt. Es gilt: innerer vor äußerem Betriebsvergleich. Beachtung sollte daneben das Urteil v. 28.11.2023 - X R 3/22 (BStBl 2024 II S. 329) finden. Dort nimmt der BFH dazu Stellung, wann aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Vollschätzung unter vollständiger Verwerfung der Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen zulässig ist und wann lediglich eine Teilschätzung geboten erscheint.