Beschäftigung von Rentnern – Besonderheiten im Beitragsrecht
Die Beschäftigung von Rentnern gehört inzwischen in vielen Unternehmen zum festen Bestandteil der Personalplanung. Der Fachkräftemangel, der Verlust von Erfahrungswissen und die demografische Entwicklung führen dazu, dass Arbeitgeber verstärkt auf ältere Beschäftigte zurückgreifen. Gleichzeitig wünschen sich viele Rentner auch nach Rentenbeginn weiterhin eine aktive Tätigkeit. Durch die steuerfreie Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG rückt gerade auch das beitragsrechtliche Regelwerk der weiterbeschäftigten Rentner in den Vordergrund. Für die Entgeltabrechnung führt dies allerdings zu zahlreichen Besonderheiten. Gerade die Kombination aus Rentenbezug und Beschäftigung führt in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten. Dabei gilt zunächst ein wichtiger Grundsatz: Auch Rentner sind bei einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt grundsätzlich versicherungspflichtig. Die Besonderheiten ergeben sich erst aus der jeweiligen Rentenart und dem sozialversicherungsrechtlichen Status.