Der Buchwertantrag bei Umwandlungsvorgängen
Der Buchwertansatz im Umwandlungssteuerrecht ist von zentraler Bedeutung, um die sofortige Besteuerung stiller Reserven zu vermeiden. Voraussetzung ist regelmäßig ein fristgebundener Antrag. Mit Urteil v. 2.12.2025 - X R 32/23 ( IAAAK-14638) konkretisiert der BFH die Anforderungen an einen konkludenten Buchwertantrag im Rahmen des § 21 UmwStG. Demgegenüber sollte § 3 Abs. 2a UmwStG – welcher für Umwandlungen des 2. bis 5. Teils des UmwStG Anwendung findet – im Gegensatz zu § 21 Abs. 2 Satz 4 UmwStG keine Ausschlussfrist begründen.