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Außenwirtschaftsrecht //

Evaluation der EU-Dual-Use-VO (BAFA)

Die EU-Kommission hat den in Art. 26 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) vorgesehenen Prozess zur Evaluation gestartet. Mit gezielten Umfragen an die verschiedenen Stakeholder sowie einer öffentlichen Konsultation und zu einem späteren Zeitpunkt vertiefenden Interviews einiger betroffener Unternehmen, wird die EU-Kommission die EU-Dual-Use-VO umfassend überprüfen. Damit die Ergebnisse der Evaluation möglichst aussagekräftig werden, ist eine entsprechend große Beteiligung aus Deutschland als großem Wirtschaftsstandort wünschenswert. Hierüber informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).