Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Sportvereine
Für die umsatzsteuerliche Beurteilung der Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Sportvereine finden die allgemeinen Grundsätze auf die vom Verein im Gegenzug erbrachten Leistungen (für einheitliche Leistungen, für Haupt- und Nebenleistungen oder für komplexe Leistungen eigener Art) Anwendung, wodurch sich die umsatzsteuerliche Beurteilung der Mitgliedsbeiträge als durchaus komplex darstellen kann.