Angabepflichten nach § 285 Nr. 3 HGB zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften
Der Anhang zum Jahresabschluss hat in den letzten Jahrzehnten eine stetig zunehmende Bedeutung erlangt, da über immer mehr Sachverhalte zu berichten ist. Im Beitrag erfolgt eine Darstellung zu einer der Angabepflichten, die in der Praxis durchaus mehr Probleme bereitet als andere. Es handelt sich hierbei um § 285 Nr. 3 HGB.