Die „Teilwertfalle“ des § 8b KStG bei Geschäftsanteilen im Streubesitz
Die „Teilwertfalle“ ist ein bekanntes steuerliches Phänomen, welches in der Praxis im besonderem Maße Geschäftsanteile im Anlagevermögen von Körperschaften, die dem Regime des § 8b Abs. 1 bis 6 KStG unterliegen, betrifft. Ein aktuelles Verfahren vor dem FG München und die nun beim BFH anhängige Revision (I R 24/25) könnten für einen frischen Wind in diesem Themenkomplex sorgen.