Die Differenzbesteuerung
Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderregelung, die es Wiederverkäufern ermöglicht, für Lieferungen von ohne Vorsteuerabzugsrecht erworbenen Gegenständen die Umsatzsteuer nicht aus dem gesamten Kaufpreis, sondern nur aus der Marge zu berechnen. Kürzlich traf der BFH zwei für die Praxis bedeutende Entscheidungen.