Prüfung von Vertrauensschutzerwägungen in der Differenzbesteuerung
Der BFH legt dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vor, ob ein Vertrauensschutz eines Wiederverkäufers, der im Vertrauen darauf die Differenzbesteuerung anwendet, dass die Voraussetzungen hierfür in der Person seines Lieferanten vorliegen, im Rahmen des Steuerfestsetzungs- oder (nur) im gesonderten Billigkeitsverfahren zu berücksichtigen ist.